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Dr. med. Petra Hofbauer
Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Wahlärztin
1070 Wien, Kaiserstraße 67/1/6
0680 3150642


Wahlärztin

Dr. med. Petra Hofbauer
Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Wahlärztin
1070 Wien, Kaiserstraße 67/1/6

Wahlarzt: Fragen und Antworten

Sie haben die Wahl

Wahlarzt - was ist das?

Sie als Patient haben das Recht, sich den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen: Daher die Bezeichnung "Wahlarzt".

Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit der Krankenkasse. Für Sie bedeutet das:
  • Vorerst bezahlen Sie Ihre Behandlung bar bei mir in der Ordination.
  • Anschließend bekommen Sie einen Teil meines Honorars von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
  • Rezepte, die ich Ihnen ausstelle, können Sie ganz normal in der Apotheke einlösen (wie gewohnt zahlen Sie für Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden, nur die Rezeptgebühr).

Welche Vorteile haben Sie bei mir als Wahlärztin?

  • Sie benötigen weder einer Überweisung durch einen Arzt, noch eine Bewilligung von Ihrer Krankenkasse.
  • Bei Ihrem Termin gibt es keine Wartezeiten - Sie kommen sofort dran (Tipp: Kommen Sie 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin, dann können wir die Zeit voll nutzen).
  • Ich nehme mir viel Zeit für Sie:
    • Ich habe Zeit, Ihnen zuzuhören.
    • Wir können in aller Ruhe Ihre aktuelle Lebenssituation erörtern.
    • Wir haben viel Zeit, Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Kostenerstattung: Wieviel bekomme ich zurück und was muss ich dafür tun?

  • Kostenerstattung ist bei allen Krankenkassen möglich. Die Höhe der Kostenerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab:
    Viele Kassen erstatten Ihnen einen relativ hohen Betrag für die Leistungen eines Facharztes für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin. Somit wird der Komfort eines Wahlarztes für viele Menschen leistbar.

  • So bekommen Sie ihr Geld zurück:
    • Sie bekommen von mir eine Honorarnote mit Ihren Daten, Ihrer Sozialversicherungsnummer, der Diagnose und detaillierten Angaben der medizinischen Leistungen.
    • Wenn Sie bar bezahlen, vermerke ich dies auf der Honorarnote und Sie benötigen keine weiteren Unterlagen.
    • Sollten Sie per Überweisung zahlen, benötigt Ihre Krankenkasse zusätzlich einen Zahlungsnachweis (zum Beispiel Kopie des Erlagscheins, Protokoll Ihrer E-Banking Überweisung oder Kopie Ihres Kontoauszugs).
    • Diese Unterlagen (Honorarnote und wenn nötig Zahlungsnachweis) reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein: entweder online, per Post oder persönlich bei einer Servicestelle Ihrer Krankenkasse.
      Wenn Sie die Honorarnote nicht online einreichen, müssen Sie oft noch ein Antragsformular mit Ihren Daten und Ihrer Bankverbindung ausfüllen.
      Hier die Links einiger Kassen mit den Infoseiten zur Kostenerstattung :

    • Bitte beachten Sie, dass Krankenkassen pro Fachgebiet in der Regel die Kosten für einen Wahlarzt pro Quartal übernehmen (bei diesem Wahlarzt sind natürlich auch mehrere Besuche pro Quartal möglich).

Tipp: Honorarnote online einreichen
  • Bei fast allen Kassen - Österreichische Gesundheitskasse, BVA, SVA -  können Sie meine Honorarnoten auch online einreichen
  • Das hat mehrere Vorteile:
    • Sie müssen kein extra Antragsformular per Hand ausfüllen
    • Sie müssen keine Unterlagen per Post verschicken oder persönlich bei Ihrer Kasse einreichen
    • Sie bekommen das Geld wesentlich rascher (oft schon nach wenigen Tagen) auf Ihr Konto überwiesen
  • Einzige Voraussetzung: Für den Zugang benötigen Sie eine Handy-Signatur (ID-Austria).
    Sie haben noch keine? Der einmalige (geringe) Aufwand der Aktivierung zahlt sich aus, wenn Sie öfter Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen. Außerdem haben Sie mit ID-Austria auch einen einfachen Zugriff auf andere Dienste wie FinanzOnline oder Ihr Pensionskonto.

    Hier erfahren Sie ganz genau, wie Sie ID-Austria aktivieren: ID-Austria aktivieren

  • Steigen Sie mit ID-Austria bei dem Online-Service der Österreichischen Sozialversicherung ein und wählen Sie dort "Rechnung einreichen" aus:
    Wahlarztrechnung online einreichen
  • Füllen Sie das Online-Formular aus (die meisten Felder sind schon vorausgefüllt) und laden Sie die Honorarnote  hoch (bei Überweisung auch die Zahlungsbestätigung) - als Scan oder Foto.

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